AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DYE Precision Germany GmbH

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Diese Geschaftsbedingungen gelten fur alle gegenwartigen und zukunftigen Geschaftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder erganzende allgemeine Geschaftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrucklich schriftlich zugestimmt.

(2) Diese Geschaftsbedingungen gelten ausschlieslich fur Unternehmer, also fur naturliche oder juristische Personen oder rechtsfahige Personengesellschaften, mit denen in Geschaftsbeziehung getreten wird, die in Ausubung einer gewerblichen oder selbstandigen beruflichen Tatigkeit handeln.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote auf unseren Internetseiten, Katalogen und Verkaufsprogrammen sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt insbesondere bei Preisen, Abbildungen und Prospekten. Technische Anderungen sowie Anderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2) Mit der Bestellung einer Ware bei uns oder einem unserer Vertreter, die schriftlich oder auf sonstigem Wege erfolgen kann, erklart der Unternehmer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Annahme des in der Bestellung liegenden Vertragsangebotes. Die Annahme kann entweder schriftlich, durch Eingabe der Bestellung in unser System oder durch Auslieferung der Ware an den Unternehmer erklart werden.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Unternehmer wird uber die Nichtverfugbarkeit der Leistung unverzuglich informiert. Die Gegenleistung wird, soweit bereits erbracht, unverzuglich zuruckerstattet.

(4) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns bestatigt oder zugesagt sind. Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit kann der Unternehmer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen setzen. Ist auch diese Nachfrist fruchtlos verstrichen, so kann der Unternehmer vom Kaufvertrag zurucktreten. Der Vertrags-Rucktritt muss schriftlich oder per Email erfolgen und ist erst mit dem Zugang wirksam. Wird die Bestellung von uns vor Zugang der Rucktrittserklarung ausgefuhrt, ist der Rucktritt unwirksam. Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfullung kann nur geltend gemacht werden, wenn diese von uns oder einem unserer Vertreter durch Vorsatz oder grobe Fahrlassigkeit verursacht wurde.

§ 3 Annahmeverzug

Gerat der Unternehmer mit seiner Verpflichtung, die Ware bei ordnungsgemaser Bereitstellung anzunehmen, in Verzug, so sind wir berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zuruckzutreten.

§ 4 Gewährleistung

(1) Fur Mangel an der Ware wird zunachst nach unserer Wahl Gewahr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet, weitergehende Anspruche sind dann ausgeschlossen.

(2) Schlagt die Nacherfullung oder Ersatzlieferung zweimal fehl, kann der Unternehmer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergutung (Minderung) oder Ruckgangigmachung des Vertrages (Rucktritt) verlangen. Bei einer nur geringfugigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfugigen Mangeln, steht dem Unternehmen jedoch kein Rucktrittsrecht zu. Der Unternehmer muss uns offensichtliche Mangel unverzuglich, spatestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewahrleistungsanspruches ausgeschlossen, es sei denn der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Zur Fristwahrung genugt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die Beweislast fur samtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere fur den Mangel selbst, fur den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und fur die Rechtzeitigkeit der Mangelruge.

(3) Wahlt der Unternehmer wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfullung den Rucktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wahlt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfullung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Unternehmer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschrankt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir oder einer unserer Erfullungsgehilfen die Vertragsverletzung grob fahrlassig, vorsatzlich oder gar arglistig verursacht haben.

(4) Die Gewahrleistungsfrist betragt fur Neuware zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen betragt die Verjahrungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (§ 4 Abs. 2).

(5) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsatzlich nur die nach unseren oder Angaben des Herstellers vereinbarte Produktbeschaffenheit bei der Annahme der Bestellung. Offentliche Auserungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemase Beschaffenheitsangabe dar.

(6) Erhalt der Unternehmer eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemasen Montage entgegensteht.

(7) Garantien im Rechtssinne erhalt der Unternehmer durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberuhrt.

§ 5 Gefahrübergang – Versendung

(1) Der Versand erfolgt ausschlieslich auf Rechnung und Gefahr des Unternehmers. Die Gefahr des zufalligen Untergangs und der zufalligen Verschlechterung der Ware geht mit der Ubergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtfuhrer oder der sonst zur Ausfuhrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer uber.

(2) Der Ubergabe steht es gleich, wenn der Unternehmer im Verzug der Annahme ist.

(3) Gibt der Unternehmer keinen besonderen Versandwunsch an, so versenden wir die Ware auf dem uns geeignet erscheinenden Versandweg.

(4) Festgestellte Transportschaden sind unverzuglich anzuzeigen. Die Ware ist dann mit einer Schadensbestatigung der Spedition, Post, Bahn oder sonst beauftragten Paketdienstes sowie einer Abtretungserklarung des Unternehmers an uns einzusenden. Eine Ersatzlieferung erfolgt dann, soweit die Verantwortlichkeit des Transportunternehmens nachgewiesen und der Unternehmer alle hierfur erforderlichen Unterlagen und Informationen ubermittelt hat.

(5) Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können.

(6) Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

§ 6 Retourwaren und Gutschriften

(1) Fehlerhafte Warenlieferungen sind unverzuglich, spatestens innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen. Reklamationen, die nicht innerhalb dieser Frist angezeigt werden, konnen nicht mehr berucksichtigt werden.

(2) Fur alle nicht angenommenen Warenlieferungen wird eine Wiedereinlagerungsgebuhr von 15% erhoben. Zusatzlich fallen die Versandkosten zu Lasten des Bestellers. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(3) Eine Gutschrift fur die retournierte Ware wird erst erstellt, wenn wir die vollstandige und unbeschadigte Ware wieder zuruck erhalten haben. Gebrauchte Waren sind nicht ruckgabefahig.

§ 7 Vergütung

(1) Mit Auslieferung der Ware an den Unternehmer wird Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist sofort fallig, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart.

(2) Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzuglich der Transportkosten (siehe § 5 Abs. 1).

(3) Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen. Nehmen wir jedoch in Einzelfallen Wechsel oder Schecks an, so gehen etwaige Diskont- und Einziehungsspesen zu Lasten des Unternehmers.

(4) Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenanspruche rechtskraftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Unternehmer kann ein Zuruckbehaltungsrecht nur ausuben, wenn sein geltend gemachter Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhaltnis beruht.

(5) Tritt Zahlungsverzug ein, so sind wir berechtigt, den Unternehmer von weiteren Lieferungen, auch wenn Sie bereits bestatigt worden sind, auszuschliesen und ein entsprechendes Zuruckbehaltungsrecht geltend zu machen. In Ausnahmefallen, insbesondere wenn der Unternehmer dringend auf die Belieferung angewiesen ist, was dieser nach Geltendmachung des Zuruckbehaltungsrechts unverzuglich anzuzeigen und zu belegen hat, wird nach bereits erteilter Bestatigung durch uns eine Belieferung nach Vorkasse oder per Nachnahme erfolgen. Unser Zahlungsanspruch bleibt vom Zuruckbehaltungsrecht unberuhrt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Unternehmer samtliche Forderung aus der laufenden Geschaftsbeziehung vollstandig beglichen hat.

(2) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschaftsgang weiterzuverausern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Hohe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterverauserung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermachtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemas nachkommt und in Zahlungsverzug gerat. Auf Verlangen sind alle fur die Geltendmachung der Forderung aus der Weiterverauserung erforderlichen Daten und Geschaftsunterlagen an uns herauszugeben.

(3) Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ware fur die Dauer des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Unternehmer diese auf eigene Kosten regelmasig durchzufuhren.

(4) Der Unternehmer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfandung, sowie etwaige Beschadigungen oder die Vernichtung der Ware unverzuglich mitzuteilen. Der Unternehmer verpflichtet sich weiterhin bei Pfandungen der Vorbehaltsware oder von an uns abgetretenen Forderungen durch Dritte, den Pfandenden sowie den eingeschalteten Vollstreckungsorganen mundlich sowie schriftlich sofort auf unsere Rechte (Eigentumsvorbehalt) hinzuweisen und auch sonst alles zur Wahrung unserer Rechte zu unternehmen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitz- bzw. Standortwechsel hat uns der Unternehmer, soweit noch Eigentumsvorbehalt besteht, ebenfalls unverzuglich anzuzeigen. Der Unternehmer hat jederzeit auf Verlangen nachzuweisen, wo sich die Vorbehaltsware befindet.

(5) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zuruckzutreten und die Ware zuruckzuverlangen. Weitergehende Rechte bleiben hiervon unberuhrt.

(6) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag fur uns, jedoch auf dessen Kosten. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenstanden, die uns nicht gehoren, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhaltnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenstanden. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehorenden Gegenstanden vermischt ist.

§ 9 Gewährleistung und Garantien

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware.Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.

Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.

Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).

Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
  • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop.

§ 10 Haftung

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

§ 11 Jugendschutz

Sofern Ihre Bestellung Waren umfasst, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt, stellen wir durch den Einsatz eines zuverlässigen Verfahrens unter Einbeziehung einer persönlichen Identitäts- und Altersprüfung sicher, dass der Besteller das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Zusteller übergibt die Ware erst nach erfolgter Altersprüfung und nur an den Besteller persönlich.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Unternehmer Kaufmann, juristische Person des offentlichen Rechts oder offentlich-rechtliches Sondervermogen, ist ausschlieslicher Gerichtsstand fur alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschaftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewohnlicher Aufenthalt bei der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmer einschlieslich dieser allgemeinen Geschaftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gultigkeit der ubrigen Bestimmungen nicht beruhrt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen moglichst nahe kommt.